Erstellung von Unterlagen
Im Arbeitsschutzgesetz § 6 (1) besteht eine allgemeine Dokumentationspflicht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und der Pflege erforderlicher Dokumente.
Wir ermitteln den benötigten Bedarf der Dokumente und setzten diesen in Ihrem Auftrag um:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Gefahrstoffverzeichnisse
- Unterweisungsdokumente
- Mitarbeiteraushänge
- Brandschutzordnung
- Prüf- und Checklisten
- etc.