Unterweisungen vorbereiten und durchführen
Wir führen für Sie die sicherheitstechnischen Unterweisungen Ihrer Beschäftigten durch. Die Grundlage der Unterweisungen ist § 12 ArbSchG. Der Leistungsumfang umfasst alle im § 12 genannten Anlässe
- Erstunterweisung (Einstellungsunterweisung)
- Veränderungen im Aufgabenbereich
- Einführung neuer Arbeitsmittel
- Einführung neuen Technologie
- Wiederholungsunterweisungen
Weitere Anlässe für Unterweisungen können sein:
- Einsatz von anderen Gefahrstoffen
- Nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
- Nach Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
Durch Unterweisungen soll sichergestellt werden, dass sich Ihre Beschäftigten zu jeder Zeit sicherheitsgerecht verhalten können. Es soll eine bestimmte Verhaltensweise bei den Beschäftigten geweckt werden, um eine Sensibilisierung für die Erkennung von Unfall- und Gesundheitsgefahren während der Arbeit zu bewirken. Ebenfalls sollen alle getroffenen Schutzmaßnahmen, die Unfälle oder Krankheiten verhindern, erörtert werden.