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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie schnell und ergebnisorientiert bei der Umsetzung der Vorschriften aus den einschlägigen Regelwerken für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.

  • DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
  • ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
  • GefStoffV – Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
  • etc.

Die betriebsspezifischen Bedingungen Ihres Unternehmens werden selbstverständlich bei der sicherheitstechnischen Bewertung berücksichtigt.

Im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Beratung

Unterweisungen

Dokumentation

Arbeitsunfälle

Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.