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Dokumentation_beschriftet

 

Erstellung von Unterlagen

Im Arbeitsschutzgesetz § 6 (1) besteht eine allgemeine Dokumentationspflicht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und der Pflege erforderlicher Dokumente.

Wir ermitteln den benötigten Bedarf der Dokumente und setzten diesen in Ihrem Auftrag um:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoffverzeichnisse
  • Unterweisungsdokumente
  • Mitarbeiteraushänge
  • Brandschutzordnung
  • Prüf- und Checklisten
  • etc.